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AGB für Hotelaufnahme 2019

 

  1. Geltungsbereich

1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäuser der Schillebold GmbH zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen der Schillebold GmbH für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss; Hinweispflicht

1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Schillebold GmbH zustande. Der Schillebold GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Schillebold GmbH unaufgefordert vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Schillebold GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Schillebold GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Schillebold GmbH beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der Schillebold GmbH verauslagt wird.

2.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.
Die Schillebold GmbH kann Ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

4.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

5.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15 € an die Schillebold GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Schillebold GmbH stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

6.
Die Schillebold GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7.
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die Schillebold GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.
Die Schillebold GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthaltes / bei Anreise vom Kunden die Bezahlung des gesamten Übernachtungspreises zu verlangen.

9.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Schillebold GmbH aufrechnen oder verrechnen.

  1. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Schillebold GmbH / No Show

1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Schillebold GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Schillebold GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2.
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Schillebold GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Schillebold GmbH in Textform ausübt.

3.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt die Schillebold GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Schillebold GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Schillebold GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Schillebold GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Ausgenommen sind Ferienwohnungen von dieser Regelung. Siehe V abs.6

  1. Rücktritt der Schillebold GmbH, nicht genehmigte Veranstaltungen

1.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Schillebold GmbH bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Schillebold GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Schillebold GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2.
Ferner ist die Schillebold GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von der Schillebold GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
  • Die Schillebold GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Schillebold GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Schillebold GmbH zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
  • eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet wurde.

3.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann die Schillebold GnbH unterbinden bzw. abbrechen.

4.
Der berechtigte Rücktritt der Schillebold GmbH oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.
Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch der Schillebold GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die Schillebold GmbH den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.

  1. Das Entgelt für Ferienwohnungen die als möblierte Wohnungen in der Langzeitvermietung ab 30Tage genutzt werden sind bis zum 3. des angefangenen Monats für den gesamten Monat zu zahlen. Im Falle eines Rücktritts oder einer Verkürzung der gebuchten Dauer der Ferienwohnung ist die gesamt gebuchte Dauer zu bezahlen.
  2. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.
Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat die Schillebold GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Schillebold GmbH herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Schillebold GmbH spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit der Schillebold GmbH vereinbart werden.

4.
Sollte der Kunde das Zimmer über 11 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Schillebold GmbH dazu getroffen zu haben, kann die Schillebold GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die Schillebold GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung der Schillebold GmbH

1.
Die Schillebold GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Schillebold GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schillebold GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Schillebold GmbH beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Schillebold GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Schillebold GmbH auftreten, wird die Schillebold GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Schillebold GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.
Für eingebrachte Sachen haftet die Schillebold GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel-, oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 € einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit der Schillebold GmbH zu treffen.

3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Schillebold GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung der Schillebold GmbH gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

4.
Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Schillebold GmbH nicht

5.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Schillebold GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Hotels.

3.
Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Cottbus. Die Schillebold GmbH kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des jeweiligen Hotels oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.
Die Schillebold GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

6.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalltungen der Schillebold GmbH.

  1. Geltungsbereich:

 

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Veranstaltung oder eines „normalen“ Restaurantbesuchs in den Räumen oder den durch die Schillebold GmbH zur Verfügung gestellten Räumen bzw. Veranstaltungsorte. Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn das Restaurant hat diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

 

  1. Der Vertrag zwischen der Schillebold GmbH (im folgendem Schillebold) und dem Kunden kommt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Ausnahme ist die fernmündliche Reservierung. Ein Vertrag kommt auch bei fernmündlicher, verbindlicher Reservierung zustande.

 

  1. Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung des zustande gekommenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.

 

  1. Das Schillebold hält sich vier Wochen lang an das dem Kunden übersandte Vertragsangebot gebunden. Sollte dem Restaurant nach Ablauf der vier Wochen keine vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung zugegangen sein, wird das Angebot wirkungslos und kann vom Kunden nicht mehr angenommen werden. Der Vertrag kommt dann nicht wirksam zustande.

 

  1. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht nicht.

 

 

III. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen

 

  1. Alle angegebenen Preise, alle vereinbarten Mietzinsen und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

  1. Das Schillebold ist berechtigt, bis 80% der Angebotssumme im Voraus zu verlangen.

 

  1. Jede Änderung der Teilnehmerzahl hat der Kunde vorab schriftlich mitzuteilen. Die vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Teilnehmerzahlen werden dem Schillebold garantiert.

 

  1. Alle ausstehenden Forderungen des Schillebolds sind vom Kunden sofort (3 Werktage) nach Rechnungserhalt zu erfüllen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er auf den rückständigen Betrag zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Die Geltendmachung eines höheren Vertragsschadens bleibt unberührt.

 

  1. Kündigung des Vertrages

 

  1. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.

 

  1. Das Schillebold ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor,

 

  • wenn der Kunde den vereinbarten Abschlag nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig an das Schillebold zahlt,

 

  • vom Schillebold nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

 

  • der Kunde gegen die Hausordnung verstößt,

 

  • das Schillebold begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schillebolds in der Öffentlichkeit gefährden kann,

 

  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist.

 

Im Kündigungsfall erhält das Schillebold als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag von 10% der vereinbarten Vertragssumme. Bei berechtigter Kündigung des Schillebolds entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Kündigt der Kunde den Vertrag aus nicht vom Schillebold zu vertretenen Gründen oder nimmt er die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält das Schillebold den Anspruch auf die Vergütung nach dem folgenden Berechnungsschlüssel:

 

  • Kündigung weniger als 21 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 60% der Auftragssumme

 

  • Kündigung weniger als 14 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 85% der Auftragssumme

 

  • Kündigung weniger als 7 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 100% der Auftragssumme

 

  1. Haftung/Verjährung

 

  1. Das Schillebold haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schillebolds beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Schillebold s beruhen.

 

Einer Pflichtverletzung des Schillebolds steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Schillebold bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Schillebold rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

  1. Das Schillebold haftet dem Kunden gegenüber für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durch eine dem Schillebold zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung verursacht worden ist. Beweispflichtig ist der Kunde.

 

  1. Alle Ansprüche gegen das Schillebold verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schillebolds beruhen.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

 

  1. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind vorher unverzüglich dem Schillebold zur Genehmigung zu übersenden. Für den Fall einer nicht genehmigten Veröffentlichung durch den Kunden, wird zugunsten des Schillebolds eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% der vereinbarten Vertragssumme fällig.

Darüber hinaus ist das Schillebold zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

 

  1. Veranstaltungsende ist generell 1.00 Uhr. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Schillebold und werden dem Kunden mit 50€ pro Mitarbeiter /Stunde in Rechnung gestellt.

 

  1. Das Schillebold ist ein Nichtraucherrestaurant.

 

  1. Der Kunde bzw. seine Teilnehmer dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und / oder Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten des Schillebold berechnet.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine deren wirtschaftlichem Zweck entsprechende wirksame Vertragsklausel zu ersetzen.

 

  1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Peitz/Cottbus wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat.